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Immobilienkonzept für unsere Pfarrei

Einstieg in die Immobilienstrategie des Bistums ist in Planung
Datum:
6. Nov. 2026
Von:
bre

Die Kirche in unserem Land hat sich in letzten Jahrzehnten grundlegend verändert und verändert sich weiter. Die volkskirchlichen Strukturen haben sich aufgelöst. Auf diesem Hintergrund muss auch die Frage nach den kirchlichen Immobilien betrachtet werden. Die Veräußerung von Pfarrhäusern bildete den Auftakt und machte bereits vor Jahren deutlich, dass das „Immobiliengewand“ zu groß geworden war und die finanziellen Belastungen zum Unterhalt weiterer Immobilien dadurch vorerst gesichert werden konnte. Mittlerweile stellt sich auch die Frage nach unseren Kirchengebäuden. Kirchen sind keine reinen Zweckbauten. Sie haben eine besondere Würde, sind ortsprägend  und mit vielen Erinnerungen und Emotionen der Gläubigen verknüpft. Was vor 50 Jahren kaum denkbar gewesen war, ist mittlerweile bereits Realität. Kirchen werden profaniert, verkauft, anderweitig genutzt oder gar zurückgebaut. Auch wir als Pfarrei müssen uns mit dieser Thematik auseinandersetzen. In den Räten beschäftigen wir uns bereits damit. Für die Kirche in Laubach hat der Verwaltungsrat unserer Pfarrei bereits einer Kaufanfrage seitens der Ortsgemeinde zugestimmt, um nach dem Abriss auf diesem Grundstück die Grundschule zu erweitern, eine Kindertagesstätte und eine Sporthalle errichten zu können. Verbunden damit wird uns als Pfarrei ein geeigneter Andachtsraum zugesichert, in dem wir uns als Gemeinde vor Ort weiterhin zu Gottesdiensten bzw. „kirchlichen“ Versammlungen treffen können.

Anfang 2026 setzte Bischof Dr. Stephan Ackermann einen neuen Rechtsrahmen für die Immobilienstrategie im Bistum in Kraft. Dieser verpflichtet alle Pfarreien, ein eigenes Immobilienkonzept zu erarbeiten; zugleich legt er Zuschussrichtlinien sowie einen verbindlichen Prozess mit Meilensteinen fest. Ziel ist es, zukunftsfähige und finanzierbare Räume für das kirchliche Leben vor Ort zu sichern. Bei Kirchengebäuden gilt künftig: Pro fusionierter Kirchengemeinde werden grundsätzlich mindestens zwei Kirchen bezuschusst. Darüber hinaus können maximal 60 Prozent der am 1. Januar 2012 vorhandenen Kirchengebäude gefördert werden; die Wahl des Stichdatums vermeidet Nachteile für Gemeinden, die bereits zuvor ihren Gebäudebestand reduziert haben. Weitere Kirchen dürfen weiterhin liturgisch genutzt werden, erhalten aber keine Zuschüsse mehr für Baumaßnahmen durch das Bistum.

Seitens des Bistums wird die Erstellung des pfarrlichen Immobilienkonzeptes fachlich begleitet. Wohl im kommenden Jahr werden wir offiziell in diesen Prozess einsteigen.

                                                                                                                   Pfr. Michael Wilhelm