Die Ordnung für die Pfarrgemeinderäte ermöglicht es Pfarreien, die aus mehreren Pfarrbezirken bestehen, vor der Wahl festzulegen, wie viele Mitglieder aus jedem Pfarrbezirk zu wählen sind. Dies geschieht im Rahmen der festgelegten Mitgliederzahl des gesamten Pfarrgemeinderates.
In der Sitzung vom 11. Juni 2025 hat der Pfarrgemeinderat für die anstehende Neuwahl des Pfarrgemeinderates folgendes beschlossen:
- Größe: 10 zu wählende Mitglieder
- Form: allgemeine Briefwahl nach Pfarrbezirken. Als Pfarrbezirke deklariert wurden die „ehemaligen Pfarreien“
Alle Wahlberechtigten der Pfarrei wählen auf einem Stimmzettel alle zu wählenden Mitglieder.
Der Stimmzettel besteht nicht aus einer Einheitsliste, sondern ist in 10 Blöcke aufgeteilt.
Alle Wählerinnen und Wähler der Pfarrei können nun im jeweiligen Block eine Person durch Ankreuzen wählen. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihrem Pfarrbezirk die meisten Stimmen erhalten haben.
Wir sind froh, dass sich genügend Kandidatinnen und Kandidaten gefunden haben. Von Herzen Dank für die Bereitschaft zu Kandidatur.
Nachstehend finden Sie die Liste der Kandidaten und Kandidatinnen.
Bitte würdigen Sie die Bereitschaft zur Kandidatur, indem Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!
Der Wahlvorstand






