Neue Bestattungsformen

Seit Ende September gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Vor allem die neu eingeführten Bestattungsformen sorgen für Diskussion. Manchen begrüßen sie, andere lehnen sie ab. Möglich sind nun auch Ausstreuung der Asche auf dem Friedhof oder an anderen Orten, die Flussbestattung, die Aufbewahrung der Urne zu Hause und die würdevolle Weiterverarbeitung eines Teils der Totenasche, etwa zu einem Schmuckstück.
Die Diskussion regt zumindest an, sich über „Sterben und Beerdigung“ Gedanken zu machen und darüber ins Gespräch zu kommen. Aus kirchlicher Sicht sind vor allem drei Dinge wichtig:
1. eine namentliche Kennzeichnung der Grabstelle, denn der Name steht für die Würde und Einzigartigkeit der Person;
2. ein öffentlich zugängliches Grab als Ort der Trauer und des Gedenkens für alle
3. dass die Toten nicht einfach „verschwinden“, sondern über Jahre noch „bei uns bleiben“
Mit den neuen Bestattungsformen sind diese Anliegen kaum einzulösen. Das Bistum Trier hat deshalb eine Handlungsorientierung in Kraft gesetzt wurde. Sie besagt:
Wenn eine verstorbene Person eine der neuen Formen für sich festgelegt hat, nehmen wir diese Entscheidung an und suchen nach einem guten Weg der Gestaltung.
Dabei gilt folgender Rahmen:
1. Eine gottesdienstliche Feier als Sterbeamt, Trauerfeier oder Verabschiedungsfeier kann in jedem Fall unter kirchlicher Leitung stattfinden.
2. Die Leitung der eigentlichen Beisetzung in der neuen Form (Verstreuen, Flussbestattung) kann nicht durch einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin erfolgen. Dahinter steht das Anliegen, alles zu tun, was einer qualitätvollen Bestattung dient, die die christliche Hoffnungsbotschaft aufstrahlen lässt und zu einer Kultur des Totengedenkens beiträgt, an der viele Anteil haben können.
Weitere, detailliertere Informationen unter: www.bistum-trier.de/bestattung
Pastor Michael Wilhelm
